Anerkennungszuschuss bis 2027 verlängert

[AiD] Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden seit dem 1. Januar 2025 unter neuen Bedingungen fortgesetzt. In Ergänzung zu anderen Förderangeboten ist damit weiterhin eine Unterstützung von Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen möglich.

 


Die Einkommensgrenzen wurden auf 32.000 Euro für Alleinstehende bzw. 50.000 Euro für gemeinsam veranlagte Personen angehoben. Außerdem wird der analoge Antragsprozess schrittweise in ein digitales Antragsverfahren überführt. 

In Brandenburg beraten die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen zu den Fördermöglichkeiten. 

Eine Förderung in folgender Höhe ist möglich:

  • Kosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens selbst (Verfahrenskosten, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten) sind in einer Höhe von max. 600 Euro pro Person förderfähig.
  • Kosten für Qualifikationsanalysen sind bis max. 1.200 Euro pro Person förderfähig.
  • Kosten für Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie entsprechende Vorbereitungskurse und Fahrtkosten) werden mit max. 3.000 Euro pro Person gefördert.

Die beiden bisher getrennten Förderungen werden in ein gemeinsames Antragsverfahren integriert. Hierfür wird ein neues Antragsformular zur Verfügung gestellt.

Anträge auf Aufnahme in die Förderung können letztmalig am 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis spätestens 30. September 2028 gestellt werden. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurden, gelten die ursprünglichen Fristen und auch die ursprünglichen Förderbedingungen bei Antragstellung; eine letztmalige Kosteneinreichung ist am 30. September 2025 möglich.

Alle weiteren Informationen sowie das neue Formular finden Sie auf der Seite von Anerkennung in Deutschland


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Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.