Die Einkommensgrenzen wurden auf 32.000 Euro für Alleinstehende bzw. 50.000 Euro für gemeinsam veranlagte Personen angehoben. Außerdem wird der analoge Antragsprozess schrittweise in ein digitales Antragsverfahren überführt.
In Brandenburg beraten die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen zu den Fördermöglichkeiten.
Eine Förderung in folgender Höhe ist möglich:
- Kosten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens selbst (Verfahrenskosten, Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten) sind in einer Höhe von max. 600 Euro pro Person förderfähig.
- Kosten für Qualifikationsanalysen sind bis max. 1.200 Euro pro Person förderfähig.
- Kosten für Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie entsprechende Vorbereitungskurse und Fahrtkosten) werden mit max. 3.000 Euro pro Person gefördert.
Die beiden bisher getrennten Förderungen werden in ein gemeinsames Antragsverfahren integriert. Hierfür wird ein neues Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Anträge auf Aufnahme in die Förderung können letztmalig am 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis spätestens 30. September 2028 gestellt werden. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurden, gelten die ursprünglichen Fristen und auch die ursprünglichen Förderbedingungen bei Antragstellung; eine letztmalige Kosteneinreichung ist am 30. September 2025 möglich.
Alle weiteren Informationen sowie das neue Formular finden Sie auf der Seite von Anerkennung in Deutschland.