Sie möchten Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen?
Bitte nehmen Sie mit einer Beratungsstelle Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Website der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der IHK-Projektgesellschaft mbH.
Es gibt keine festen Öffnungszeiten.
Beratungssprache: Deutsch
Beratung in weiteren Sprachen mit Dolmetscher-Service möglich.
Dagmar Wolf
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Adresse:
Querstraße 48
03044 Cottbus
Mobil: 0151 25072223
E-Mail: wolf@ ihk-projekt(dot)de
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Beratungssprache: Deutsch
Beratung in weiteren Sprachen mit Dolmetscher-Service möglich.
Sabine Dräger
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Adresse:
Heegermühler Straße 64
16225 Eberswalde
Mobil: 0170 7645765
E-Mail: draeger@ ihk-projekt(dot)de
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Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch, Belarussisch
Beratung in weiteren Sprachen mit Dolmetscher-Service möglich.
Alex Schenk
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Adresse:
Görlitzer Str. 17
15232 Frankfurt (Oder)
Telefon: 03356 0696136
Mobil: 0171 8652 828
E-Mail: schenk@ ihk-projekt(dot)de
Yuliya Tietz
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Mobil: +49 151 4472 465
E-Mail: tietz@ ihk-projekt(dot)de
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Beratungssprachen: Deutsch, Englisch
Beratung in weiteren Sprachen mit Dolmetscher-Service möglich.
Stefanie Wagner
IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Adresse:
Karl-Marx-Straße 98/99
16816 Neuruppin
Mobil: 0175 9007682
E-Mail: wagner@ ihk-projekt(dot)de
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Beratungssprachen: Deutsch, Russisch, Rumänisch
Beratung in weiteren Sprachen mit Dolmetscher-Service möglich.
Olga Cristea
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Adresse:
Albert-Buchmann-Straße 17
16515 Oranienburg
Mobil: +49 151 5533 8024
E-Mail: cristea@ ihk-projekt(dot)de
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Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Russisch
weitere Sprachen mit Dolmetscher-Service möglich
Paulina Winiarczyk
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Adresse:
Behlerstr. 3a,
14467 Potsdam
Haus H1, Raum 0.14
Mobil: 0151 1180 3323
E-Mail: winiarczyk@ ihk-projekt(dot)de
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der IHK-Projektgesellschaft mbH.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Georgisch, Belarussisch, Russisch, Ukrainisch
Beratung in weiteren Sprachen mit Dolmetscher-Service möglich.
Hanna Strache-Zakharyia
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Adresse:
Schwartzkopffstraße 2
15745 Wildau
Telefon: 03375 52816 30
Mobil: 0151 4090 9661
E-Mail: strache@ ihk-projekt(dot)de
Kate Weller
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Georgisch, Belarussisch, Russisch, Ukrainisch
Adresse:
Schwartzkopffstraße 2
15745 Wildau
Mobil: 0160 9608 7676
E-Mail: weller@ ihk-projekt(dot)de
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Um in Deutschland arbeiten zu können, braucht man bei einigen Berufen (nicht bei allen!) eine formale Anerkennung, wenn der Abschluss im Ausland erworben wurde.
Zunächst muss der Referenzberuf bestimmt werden: Welchem deutschen Beruf entspricht der im Ausland erworbene Abschluss?
Dann wird geprüft, ob der Abschluss gleichwertig mit den Ausbildungsinhalten des jeweiligen Berufs in Deutschland ist.
Falls wesentliche Unterschiede bestehen, können diese durch Berufserfahrung ausgeglichen werden.
Für das Anerkennungsverfahren sind je nach Beruf verschiedene Stellen zuständig, bei denen das Verfahren beantragt werden kann. Die Stellen setzen auch die Gebühren für das Verfahren fest.
Wenn Sie wissen möchten, welche Stelle für das Anerkennungsverfahren in Ihrem Beruf zuständig ist, und ob Sie überhaupt eine Anerkennung benötigen, wenden Sie sich gern an unsere Beratungsstellen.
Es werden meistens folgende Unterlagen benötigt:
Hinweis: Die notwendigen Dokumente können je nach Anerkennungsverfahren unterschiedlich sein.
Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei den Anerkennungsberatungsstellen. Die Standorte finden Sie oben in der Landkarte und in der Liste.
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Kontaktformular auf der Website der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der IHK-Projektgesellschaft mbH.
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse kann helfen, dass Menschen mit ausländischen Abschlüssen bessere Chancen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland bekommen.
In einem Anerkennungsverfahren werden die ausländischen Ausbildungen und Abschlüsse nach Inhalt, Form und Dauer geprüft.
Für die Arbeit in einem reglementierten Beruf braucht man in Deutschland eine formale Anerkennung. Für die Bewerbung in einem nicht reglementierten Beruf braucht man keine Anerkennung, aber mit einer Anerkennung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland die beruflichen Kompetenzen besser einschätzen. Die Anerkennung kann also auch bei einem nicht reglementierten Beruf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Für Angehörige von Drittstaaten, die noch im Ausland leben, ist die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation bzw. Vergleichbarkeit eines Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Lassen Sie sich in einer IQ-Beratungsstelle persönlich beraten.
Die IQ-Anerkennungsberatungsstellen in Brandenburg finden Sie in der Landkarte.
Für den Antrag auf Anerkennung, der bei der zuständigen Stelle gestellt wird, sind in der Regel folgende Unterlagen nötig:
Hinweis: Die notwendigen Dokumente können je nach Anerkennungsstelle/ Verfahren (z.B. BVFG, BQFG oder Fachgesetz eines reglementierten Berufs) unterschiedlich sein.
Wenn der Antrag gestellt wurde, bestätigt die zuständige Stelle spätestens nach einem Monat den Eingang des Antrags und teilt mit, welche Unterlagen eventuell noch fehlen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, dauert das Anerkennungsverfahren höchstens drei Monate.
Wenn die erforderlichen Nachweise aus wichtigen Gründen nicht oder nur teilweise vorgelegt werden können, führt die zuständige Stelle die Gleichwertigkeitsprüfung mit Hilfe von Sonstigen geeigneten Verfahren (zum Beispiel Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfungen oder Gutachten von Sachverständigen) durch. Das gilt nur für die nicht reglementierten Berufe.
Die Gleichwertigkeitsprüfung kann zu folgenden Ergebnissen führen:
1. Keine wesentlichen Unterschiede
Die volle Gleichwertigkeit wird bescheinigt (Gleichwertigkeitsbescheid). Es erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit Personen mit deutschen Berufsabschluss.
2. Wesentliche Unterschiede
In diesem Fall können festgestellte Unterschiede nicht durch Berufserfahrungen oder Zusatzausbildungen ausgeglichen werden.
Bei nicht reglementierten Berufen erfolgt der Bescheid der teilweisen Gleichwertigkeit: Darin werden die vorhandenen Qualifikationen und Unterschiede zum deutschen Abschluss dargestellt. Der Bescheid erhöht die Transparenz der erworbenen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt und ermöglicht eine gezielte Nachqualifizierung.
Bei reglementierten Berufen erfolgt die Berufszulassung unter Auflagen, das heißt hier ist die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme (je nach Berufsrecht: Eignungsprüfung, Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) notwendig, um in dem gewünschten Beruf zu arbeiten.
3. Keine Gleichwertigkeit
Die Anerkennung kann abgelehnt werden, wenn keine Gleichwertigkeiten zwischen einer ausländischen und einer deutschen Qualifikation bestehen.
Um in dem gewünschten Beruf tätig zu werden, ist bei nicht reglementierten Berufen eine Nachqualifizierung möglich. Bei reglementierten Berufen ist das sogar zwingend notwendig.
Bei der akademischen Anerkennung geht es um die Einordnung ausländischer Schulzeugnisse in das deutsche Bildungssystem. Eine Anerkennung ist zum Beispiel für den Zugang zu einem Studium bzw. einer Berufsausbildung notwendig. Zuständige Anerkennungsstelle in Brandenburg ist das Staatliche Schulamt Cottbus.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie im Ausland bereits studiert haben und in Deutschland weiterstudieren möchten, können Studienleistungen angerechnet werden. Für die Anrechnung der bereits erbrachten Studienleistungen aus dem Ausland sind die Hochschulen zuständig.
Bei der beruflichen Anerkennung wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden. Der Antrag auf Anerkennung der Berufsqualifikationen im nicht reglementierten Bereich muss bei den zuständigen Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer usw.) gestellt werden. Bei reglementierten Berufen wird der Antrag bei der Stelle gestellt, die für die Erlaubnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufes zuständig ist.
Reglementiert bedeutet, dass man bestimmte Berufsqualifikationen braucht, um in dem Beruf zu arbeiten. Für die Ausübung eines reglementierten Berufes ist die Anerkennung der entsprechenden Berufsqualifikationen unbedingt erforderlich. Zu den reglementierten Berufen gehören beispielsweise Berufe im Gesundheitsbereich wie Ärztinnen und Ärzte sowie im pädagogischen Bereich Erzieherinnen und Erzieher.
Zu den nicht reglementierten Berufen gehören die rund 350 Ausbildungsberufe und 180 Fortbildungsabschlüsse im dualen System. Eine Anerkennung ist hier zwar nicht erforderlich, kann aber trotzdem sinnvoll sein, da sie mehr Transparenz über die mitgebrachte Berufsqualifikation schafft. Für Angehörige von Drittstaaten, die noch im Ausland leben, ist die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation bzw. Vergleichbarkeit eines Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Für die nicht reglementierten Hochschulabschlüsse wie beispielsweise Wirtschaftswissenschaften, Biologie, Sprachwissenschaften, Informatiker etc. gibt es kein formales Anerkennungsverfahren. Personen, die noch im Ausland leben und einen solchen Hochschulabschluss haben, müssen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nachweisen, dass ihre ausländischen Hochschulabschlüsse in Deutschland als vergleichbar anerkannt sind. Informationen dazu stellt die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen https://anabin.kmk.org/anabin.html bereit.
Um den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Einordnung der ausländischen Zeugnisse zu erleichtern, kann man bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine sogenannte „Zeugnisbewertung“ beantragen. Es handelt sich dabei nicht um eine formale Anerkennung, sondern um eine vergleichende Einstufung. Die Zeugnisbewertung der ZAB beschreibt die vorliegende ausländische Hochschulqualifikation und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Einreise nach Deutschland als Fachkraft finden Sie bei unseren IQ Servicestellen Fachkräfteeinwanderung oder hier:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/arbeiten-fachkraefte/
Eine persönliche Beratung bekommen Sie bei den IQ Anerkennungsberatungsstellen.
Es gibt keine zentrale Anerkennungsstelle, die für alle Berufe zuständig ist!
Für die Anerkennung der Ausbildungsberufe im dualen System sind die Kammern zuständig:
Reglementierte Berufe: Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufes sind in Brandenburg die Landesbehörden zuständig:
Die Anerkennungsverfahren sind normalerweise gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Gebührenregelungen der zuständigen Stelle und hängt von dem individuellen Aufwand für die Durchführung der Verfahren ab.
Aktuell liegen die Gebühren, je nach Art des Abschlusses und der zuständigen Stelle, zwischen 25 € und 1.000 €. Die IHK FOSA und die Handwerkskammern verlangen, je nach Verfahrensaufwand, zwischen 100 € und 600 €.
Bei einem Ablehnungsbescheid liegen die Kosten zwischen 100 € und 200 €. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die nicht reglementierte akademische Berufe bewertet, verlangt für die individuelle Zeugnisbewertung eine Gebühr von 200 €.
Es können zusätzliche Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen oder Kopien entstehen.
Die Kosten, die beim Anerkennungsverfahren entstehen, müssen erst einmal von den Antragstellenden selbst getragen werden. Allerdings gibt es Kostenübernahmemöglichkeiten:
Eine persönliche Beratung bekommen Sie bei den Anerkennungsberatungsstellen, siehe die Kontakte oben.
Eine persönliche Beratung bekommen Sie bei den IQ Anerkennungsberatungsstellen.
Das Angebot der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung wird nicht von der Koordinierungsstelle des Regionalen Integrationsnetzwerks Brandenburg verwaltet. Für diesbezügliche Anliegen wenden Sie sich bitte an die Projektleitungen:
Chiara Tovaglieri (Projektleitung)
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Albert-Buchmann-Straße 17
16515 Oranienburg
Mobil: 0151 5533 8024
E-Mail: tovaglieri(at)ihk-projekt(dot)de
Alex Schenk (Projektleitung)
IHK Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Görlitzer Str. 17
15232 Frankfurt (Oder)
Telefon: 03356 0696136
Mobil: 0171 8652 2828
E-Mail: schenk(at)ihk-projekt(dot)de